4.2. 4.2.1. An der ersten (rogatorischen) Einvernahme des Beschuldigten vom 19. Juli 2018 durch die Gendarmeria Lugano bestätigte dieser, dass er zum Tatzeitpunkt am Steuer des Autos mit dem Kennzeichen B sass (act. 38, Frage 2). Sodann führte er aus, an einem bestimmten Punkt habe das Polizeifahrzeug sein Tempo verlangsamt und er habe es eingeholt. Dann habe das Polizeifahrzeug auf die rechte Spur gewechselt und Sirene sowie Blaulicht abgestellt. Er sei ganz normal auf der linken Spur weitergefahren (act. 38 f., Frage 4).