4.1.2. Auf der sich in den Akten befindlichen Videoaufnahme (act. 28) ist zu sehen, dass sich das Polizeifahrzeug auf einer dringlichen Dienstfahrt befindet. Es fährt sowohl mit Blaulicht als auch mit Martinshorn. Das Fahrzeug des Beschuldigten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu erkennen. Ab 18:34:55 ist zu sehen, dass das Polizeiauto Blaulicht und Martinshorn ausschaltet und auf die Normalspur wechselt. Ab 18:35:00 ist zu sehen, wie ein weisses Fahrzeug die Polizei überholt.