Die gefahrene Geschwindigkeit habe 120 bis 135 km/h betragen, der Sicherheitsabstand ca. 5 bis 10 Meter. Nach ca. 2 Kilometer habe sich die Patrouille aus Sicherheitsgründen gezwungen gesehen, vom Überhol- auf den Normalstreifen zu wechseln. In der Folge habe der weisse B seine Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit fortgesetzt. Das Auto habe in der Folge dem Beschuldigten zugeordnet werden können. -8-