4. Als neuer Beweisantrag wird das Ergänzungsgutachten von C., gerichtlicher Sachverständiger zum Thema Fachexpertise im Bereich Strassenverkehr, vom 19. Mai 2022 gestellt (Beilage E). Es wird darüber hingewiesen, dass das beigefügte Ergänzungsgutachten in italienischer Sprache verfasst ist, und eine deutsche Übersetzung wird bis nächste Woche beigefügt. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. 3.2. Der Verfahrensleiter ordnete im Einverständnis der Parteien und gestützt auf Art. 406 Abs. 2 StPO mit Verfügung vom 23. Juni 2022 das schriftliche Verfahren an.