2.2. Gegen dieses ihm am 22. November 2021 zugestellte Urteil hatte der Beschuldigte bereits am 19. November 2021 die Berufung angemeldet. Das begründete Urteil wurde ihm am 4. Mai 2022 zugestellt. 3. 3.1. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 24. Mai 2022: 1. Dispositivziffer 2, 3, 4, 5, 7 und 8 seien aufzuheben und der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Nötigung und der groben Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Anklage vom 30. September 2019 freizusprechen.