1.2. Gegen diesen am 3. Oktober 2019 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 10. Oktober 2019 (Poststempel) Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg. 2. 2.1. Am 10. November 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg statt. Diese erkannte gleichentags: 1. Das Verfahren wird in Bezug auf die einfache Verkehrsverletzung durch das Missachten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn infolge Verjährung eingestellt. -5-