Anhand von Videoaufzeichnungen wird ein Teilstück der zurückgelegten Wegstrecke 1:1 bemessen (Distanz) und der Anzahl Frames (Zeit) berechnet. Daraus ergibt sich die durch das Fahrzeug zurückgelegte Durchschnittsgeschwindigkeit. Da Weg-Zeit-Berechnungen sehr genau sind, muss für dieses Verfahren gemäss oben erwähnter Verordnung und Weisung keine Toleranz in Abzug gebracht werden. Die Auswertung der gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt folgendes Resultat: Durchfahrtszeit: 43.901 Sekunden Distanz: 1855 Meter Geschwindigkeitsberechnungsformel = m/sec. x 3.6 = km/h ergibt 1855/43.901 x 3.6 = 152.11 km/h