Gegenstand Nötigung, grobe Verletzung der Verkehrsregeln -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 30. September 2019 folgenden Strafbefehl: Sachverhalt: Nötigung (Art. 181 StGB) Der Beschuldigte hat jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit genötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Grobe und einfache Verletzung der Verkehrsregeln, begangen durch