Diese Entschädigung sowie die an den früheren amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung von Fr. 15'762.10 werden vom Beschuldigten zur Hälfte, d.h. im Betrag von Fr. 25'904.70, zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt oder teilbedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)