Verfahrenskosten von Fr. 29'218.10 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 3'900.00) sind dem Beschuldigten demnach im Umfang von Fr. 14'609.05 aufzuerlegen. 9.2. Dem ehemaligen amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt David Holliger, ist für das Untersuchungsverfahren mit Verfügung vom 11. Dezember 2019 eine Entschädigung von Fr. 15'762.10 zugesprochen - 40 - und ausbezahlt worden (VO 1.1 act. 200/5). Darauf ist nicht zurückzukommen.