Nachteil der SVA Aargau sowie durch den unrechtmässigen Bezug von Leistungen der Sozialhilfe in erheblichem Umfang missbraucht (vgl. E. 4.3, 6.3), und damit dessen Funktionieren gefährdet. Ausserdem hat er durch den mehrfachen Pfändungsbetrug das Vermögen bzw. die Zugriffsrechte der Gläubiger gefährdet (vgl. E. 5.3). Seine deliktische Tätigkeit hat sich insgesamt über mehr als fünf Jahre erstreckt und der Beschuldigte ist nicht davor zurückgeschreckt, sowohl den Staat als auch Private über einen längeren Zeitraum zu seinem Vorteil finanziell zu schädigen. Das Verhalten des Beschuldigten zeugt von einem hohen Mass an Gleichgültigkeit gegenüber der schweizerischen Rechts- und Werteordnung.