So sagte er anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er habe ausserhalb seiner Familie mit seinem Bruder und einem Nachbar Kontakt, ansonsten fast mit niemandem (GA act. 183). Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte er aus, er treffe sich ausserhalb seiner Familie mit niemandem. Er habe keine Schweizer Freunde und nicht einmal albanische Freunde (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15 f.). Er äusserte zudem, er werde von Seiten des Schweizer Staats diskriminiert und die ganze Schweiz habe es auf ihn abgesehen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9, 14).