Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14). Der Beschuldigte erhält gemäss seinen Aussagen - 35 - keine Sozialhilfe und lebt einzig von der finanziellen Unterstützung seiner Kinder, seiner Schwester und seinem Bruder. Zudem erzielt seine Ehefrau ein Einkommen von rund Fr. 1'000.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11, 14 f.; GA act. 174, 179 f.). Ausserdem bestehen gegen den Beschuldigten offene Verlustscheine in Höhe von insgesamt Fr. 87'157.70 (Berufungsverhandlung Beilage 2) und er gab an, bei seinen Geschwistern mit über Fr. 100'000.00 verschuldet zu sein (GA act. 174).