Die Konkurse könnten teilweise mit der gesundheitlichen Situation des Beschuldigten in Zusammenhang gestanden haben. Allerdings bestanden im Zeitpunkt des Konkurses der U. GmbH alle im Betreibungsregister ersichtlichen Forderungen bis auf eine aus der Zeit, bevor der Beschuldigte im Jahr 2007 psychisch erkrankte (vgl. VO 5.2 act. 185), was einen allfälligen Zusammenhang erheblich relativiert. Im Zeitraum von 2007 bis Mitte 2010 war der Beschuldigte nicht erwerbsfähig und bezog rechtmässig Invalidenleistungen.