Damit ist sein Verhalten erheblich über die blosse Erfüllung des Tatbestands, das eine arglistige Täuschung voraussetzt, hinausgegangen. Zu beachten ist auch, dass durch das vom Beschuldigten gezeigte Verhalten schliesslich das ganze Sozialversicherungssystem erschüttert wird; denn dieses basiert auf richtigen und ehrlichen Angaben der Rentenbezüger. Gleichzeitig werden ehrliche Rentenbezüger in Verruf gebracht. Dank der namhaften Beträge, die er von der SVA Aargau zusätzlich zu seinem Einkommen aus Schwarzarbeit erhielt, konnte er über Jahre hinweg ein unbeschwertes Leben auf Kosten der Allgemeinheit führen.