vom 14. Juli 2015, 25. November 2016, 21. November 2017, 19. November 2018 und 19. November 2019) um ein Vielfaches übersteigt. Der Taterfolg ist damit in Relation zum weiten Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen als mittelschwer zu bezeichnen.