Der Beschuldigte hat somit gewusst, dass er sein Einkommen der Gemeinde melden musste. Weiter musste ihm in Anbetracht der durchschnittlichen monatlichen Sozialhilfe in Höhe von rund Fr. 1'900.00 bewusst sein, dass er mit seinem regelmässigen Einkommen von Fr. 4'000.00 keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr hatte. Er hat sein Einkommen wissentlich und willentlich verschwiegen, um die Gemeinde zu täuschen und weiterhin Sozialhilfe zu erhalten. Der Beschuldigte handelte damit vorsätzlich.