Der Deliktsbetrag beläuft sich über den gesamten Zeitraum auf Fr. 149'411.00 und ist damit erheblich. Der Beschuldigte hat einen beträchtlichen organisatorischen Aufwand betrieben, um die Verbesserung seines Gesundheitszustands zu verschleiern, indem er schwarz gearbeitet hat (VO 4 act. 34 f.) und Autos gefahren ist, die auf den Namen seiner Tochter J. resp. die von ihr im Auftrag des Beschuldigten gegründete Q. GmbH eingelöst waren (VO 5.11 act. 367 ff.; VO 5.4 act. 290 ff.). Es ist zudem davon auszugehen, dass der Beschuldigte sich darauf eingestellt hat, bis zum Eintritt ins Rentenalter Invalidenleistungen zu beziehen und bereit gewesen ist, weitere Täuschungshandlungen vorzunehmen, um