3.11. Das Handeln des Beschuldigten erweist sich zudem als gewerbsmässig. Der Beschuldigte hat durch seine Täuschungshandlungen anlässlich der Rentenrevisionen 2013 und 2015 während eines Zeitraums von drei Jahren und neun Monaten ein monatliches Einkommen durch Invalidenleistungen von über Fr. 3'300.00 für sich und seine Familie erzielt, was einen namhaften Beitrag an die Kosten der Lebensgestaltung der Familie darstellt. Der Deliktsbetrag beläuft sich über den gesamten Zeitraum auf Fr. 149'411.00 und ist damit erheblich.