Der Beschuldigte handelte im Wissen darum, dass ihm aufgrund der Wiedererlangung seiner Erwerbsfähigkeit keine Leistungen mehr zugestanden hätten und folglich mit der Absicht, sich und seine Familie unrechtmässig zu bereichern. Der Beschuldigte gab zu, in den Jahren 2009 bis 2015 vereinzelt für die S. GmbH gearbeitet zu haben (VO 4 act. 32) bzw. seit 2007 oder 2008 hin und wieder bei Freunden gearbeitet zu haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Zudem gestand er anlässlich der Berufungsverhandlung ein, Aufträge für die Q. GmbH gesucht zu haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Weiter sagte er im August 2018 - 23 -