Im Mai 2015 wurde dem Beschuldigten im Rahmen einer Revision wiederum ein Fragebogen zu seinem Gesundheitszustand zugestellt. Dieser wurde am 17. Mai 2015 durch seine Tochter E. ausgefüllt. Darin wurde erneut angegeben, der Gesundheitszustand des Beschuldigten sei gleich geblieben. Er habe seit der IV-Anmeldung nicht wieder gearbeitet und auch nicht Kollegen oder Freunden in einem Betrieb ausgeholfen. Er sei zu 100% krank. In den letzten zwei Jahren habe er keine guten Phasen und ganz viele negative Phasen gehabt. Er habe seit der Rentenzusprache nicht Auto, Motorrad, Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können.