Die Gutachterin ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH. Sie wurde anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung dazu befragt, ob es möglich sei, dass der Beschuldigte zum Lächeln aufgefordert worden sei und so auf einer Fotografie ein falscher Eindruck entstehen könne. Die Gutachterin bejahte dies für Standfotos, führte aber aus, dass es sich bei den Fotos des Beschuldigten nicht um Standfotos handle. Zum Beispiel sei Tanzen kein Standfoto, bei dem man sage, man solle so tun, als ob man Freude am Tanzen habe. Man könne nicht sagen: «Steh mal dynamisch und lächle». Es seien keine gestellten Fotos, sondern Momentaufnahmen eines Tages, wie z.B. das Aussteigen aus einem Auto.