Weiter rügt der Beschuldigte, seine Erlebnisse im Krieg im auseinanderfallenden Jugoslawien seien fast gänzlich ungewichtet geblieben (Berufungsbegründung Ziff. 1.9). Dies ist jedoch nicht zutreffend. Im Gutachten finden sich in der Biografie des Beschuldigten in Ziff. 2.3 sowie unter der psychiatrischen Anamnese in Ziff. 2.5.2 Angaben zu seinen Erlebnissen im Militär und den heutigen Auswirkungen (VO 5.6 act. 319, 323 f.). Im Rahmen der Diagnose wird zudem darauf eingegangen, dass während der Militärzeit 1987 eine psychische Dekompensation mit einer depressiven Symptomatik und wahnhaften Todesängsten angenommen werden könne (VO 5.6 act. 345).