Sie sehe im Kontakt, ob jemand ihre Fragen verstehe oder nicht. Wenn sie merke, dass jemand verunsichert sei, weil er ihre Sprache nicht verstehe, würde sie [die Begutachtung] abbrechen und einen Dolmetscher suchen. Sie würde sich jeweils dem Sprachniveau anpassen. Die Deutschkenntnisse des Beschuldigten schätze sie auf B1 oder B2, eher B2. Dies sei für sie genügend gewesen, um die Begutachtung ohne Dolmetscher durchzuführen. Der Beschuldigte habe auch keinen Dolmetscher verlangt (GA act.