Analog zum Jahr 2016 könne anhand der Bilder bis November 2017 ein gutes Aktivitätsniveau, eine familiäre und soziale Integration und eine gute äusserliche Pflege festgestellt werden [VO act. 231 ff.]. Dr. I. habe zwar am 6. Februar 2017 an seiner Diagnose einer paranoiden Schizophrenie festgehalten, diese sei aber nicht durch eine psychiatrische Konsultation mit der Überprüfung eines psychopathologischen Befundes gesichert. Der Beschuldigte sei auf den Bildern immer wieder in einem sozialen Kontext, in das Geschehen integriert, gepflegt, aktiv und zum Teil lächelnd abgebildet.