Jedoch habe er auch erwähnt, dass er gesehen habe, dass die O. GmbH ihn fotografiert und beobachtet habe. Ein von Verfolgungswahn getriebener Schizophrener hätte das Fotografiertwerden als Warnsignal für eine bevorstehende Tötung im Sinne eines Wahns gewertet und eine wahngeleitete Handlung zu seinem Schutz vorgenommen. Der Beschuldigte habe jedoch erklärt, dass ihn das Beobachtetwerden von Fremden nicht beunruhigt habe, obschon er Angst gehabt habe getötet zu werden. Wahnhafte Verfolgungsideen würden anhand dieser Reaktion des Beschuldigten nicht bestätigt werden können.