VO 5.5 act. 252]. Das Durchhaltevermögen von bis zu neun Stunden spreche gegen eine Depression, insbesondere gegen eine mittelgradige und eine schwere Depression, wo eine Antriebsminderung, Konzentrationsstörungen, fehlendes Durchhaltevermögen, Lustlosigkeit und sozialer Rückzug ausschlaggebende Charakteristika seien. Der Beschuldigte habe zudem anlässlich der Exploration erklärt, er habe in diesem Zeitraum Angst gehabt, von Auftragsmördern getötet zu werden. Jedoch habe er auch erwähnt, dass er gesehen habe, dass die O. GmbH ihn fotografiert und beobachtet habe.