Eine Depression sei ein Zustand, der über Wochen anhalte, und eine Exazerbation einer wahnhaften Episode lasse sich nicht innert drei Tagen ausheilen. Eine mögliche Erklärung könne sein, dass der Beschuldigte durch die Explorationsankündigung an einer kurzfristigen Überforderungsreaktion gelitten habe, die aber nicht als schwere anhaltende psychiatrische Diagnose eingeordnet werden könne. Am 13. Dezember 2015, einen Tag vor dem zweiten Begutachtungstermin, sei der Beschuldigte lächelnd mit zwei Frauen auf einem Foto abgebildet [VO 6 act.