VO 5.1 act. 190] und ein Auto auf den Namen des Beschuldigten gekauft [VO 5.11 act. 355]. Dass er Zukunftspläne verfolgt habe, wieder einen Antrieb gespürt habe und daher nicht hoffnungslos im Sinne einer Depression gewesen sei, spiegle sich auch darin wider, dass er seine Tochter dazu aufgefordert habe, die Q. GmbH im Handelsregister für ihn einzutragen [VO 4 act. 54]. Weiter weise auch die Tatsache, dass er den Prozess gegen die P. bis vor das Bundesgericht gezogen habe [vgl. VO 5.6 act. 135 ff.], darauf hin, dass er ausreichend Energie besessen habe, diesen beschwerlichen rechtlichen Weg – auch ohne Anwalt – durchzuhalten.