Die Familie beschreibe den Beschuldigten als Patriarch, der sich nichts von ihnen sagen lasse. Selbst wenn die Familie das Schreiben verfasst haben sollte, sei der Beschuldigte als Federführender zu sehen, der keine wahnhaften oder depressiven Gedanken in das Schreiben habe einfliessen lassen. Es seien keine Anhaltspunkte erkennbar, dass er im Jahr 2013 an einer Depression oder an einer nennenswerten psychotischen Symptomatik gelitten habe. Es sei daher auch für das Jahr 2013 von keiner nennenswerten Krankheitsaktivität bzw. von einer vollkommen remittieren schizoaffektiven Psychose auszugehen (VO 5.6 act. 351 f.). - 13 -