Wahngeleitete Fahrmanöver seien nicht dokumentiert. Obschon Dr. I. in seinem Bericht vom 8. März 2013 erklärt habe, dass sich der Zustand des Beschuldigten seit dem 19. August 2008 nicht verändert habe, könne die Gutachterin aufgrund der Bilder im Jahr 2010, 2011 und 2012 und der zahlreichen Fahrten ins Ausland nicht bestätigen, dass der Beschuldigte schwer psychisch krank gewesen sei. Im Bericht von Dr. I. werde eine psychopharmakologische Reflexion bzw. Medikamentenanpassung, ein Drug Monitoring oder rehabilitative Massnahmen vermisst, obschon er von einer schweren Symptomatik ausgehe. Der Beschuldigte sei auch nicht in eine Klinik eingewiesen worden.