zu sehen [VO 6 act. 197 ff.]. Ein sozialer Rückzug, Gefühlslosigkeit, fehlende Anteilnahme am Geschehen, Ängstlichkeit, eine starre Mimik oder eine starre Körperhaltung im Sinne einer Depression würden sich nicht feststellen lassen. Auch ein Eifersuchts-, Vergiftungswahn oder eine wahnhafte Angst, getötet zu werden, würden sich aus den Bildern und seiner guten sozialen Integration nicht herleiten lassen. Eine geringe Leistungsfähigkeit bzw. ein geringer psychomotorischer Antrieb als Kardinalsymptom einer Depression würden sich ebenfalls aus seinen Reiseaktivitäten nicht herleiten lassen. Er sei im Februar, April und Juli 2012 in den Kosovo [VO 5.7 act. 271, 277; VO 5.1 act.