In den Jahren 2011 und 2012 sei aus psychiatrischer Sicht wiederum gestützt auf die Fotodokumentation und die Reisetätigkeit von einer guten familiären Integration und einem guten Aktivitätsniveau des Beschuldigten auszugehen, die nicht mit einer mittelgradigen oder schweren Depression vereinbar seien. Es würden sich keine konkreten Hinweise auf eine ausgeprägte Psychose finden. Es sei keine nennenswerte Krankheitsaktivität ersichtlich und könne lediglich von einer gut remittieren schizoaffektiven Psychose ohne Krankheitswert ausgegangen werden.