3.5.2. Gemäss dem psychiatrischen Gutachten vom 8. Dezember 2019 leide der Beschuldigte an einer episodisch verlaufenden schizoaffektiven Störung, depressiver Typ, gemäss ICD-10 F25.1. Die Gutachterin analysierte insbesondere anhand der auf den beschlagnahmten Mobiltelefonen und EDV-Gerätschaften gefundenen Fotos des Beschuldigten (VO 6 act. 188 ff.) sowie der Reisetätigkeit des Beschuldigten (VO 5.7 act. 269 ff. [Reisepass]; VO 5.1 act. 57 ff. [Zahlungen und Bargeldbezüge im Ausland]; VO 5.6 act. 4 [Grenzübertritt Kosovo]; zusammenfassende Übersicht gemäss Anklageziffer 3)