Die Observation des Beschuldigten wurde durch die SVA Aargau in Auftrag gegeben, nachdem Dr. med. G. des Regionalen Ärztlichen Dienstes das Gutachten von Dr. med. F. vom 18. Januar 2016 geprüft und auf verschiedene Inkonsistenzen hingewiesen hatte. So führte er aus, dass der Vorwurf der Schwarzarbeit [der Beschuldigte arbeitete gemäss Rapport des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn am 6. September 2012 für das Unternehmen seines Bruders auf einer Baustelle in Dulliken, VO 5.4 act. 137