abgestellt werden (BGE 147 IV 9 E. 1.3.1 und 1.4.2). Der Sozialversicherungsbetrug über mehrere Jahre hinweg erfüllt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung das Kriterium einer schweren Straftat im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO (Urteil des Bundesgerichts 6B_1242/2020 vom 24. Oktober 2022 E. 3.3.6 mit Hinweisen). Wie zu zeigen sein wird, kann aufgrund des u.a. auf den Observationsergebnissen aufbauenden Gutachtens von Dr. med.