Die Observation erfolgte ausnahmslos an allgemein zugänglichen oder für die Öffentlichkeit frei einsehbaren Orten, wie öffentlichen Strassen, Parkplätzen, Einkaufsgeschäften, Restaurants sowie dem Aussenbereich verschiedener Baustellen und seines Domizils (VO 5.4 act. 289 ff). Der Beschuldigte kann nichts zu seinen Gunsten daraus ableiten, dass es sich um private Baustellen, Restaurants und Einkaufsgeschäfte handle und nicht belegt worden sei, dass die Kameras auf öffentlichem Grund gestanden hätten (Berufungsbegründung Ziff.