F. als Abklärungsperson für die SVA Aargau anlässlich der psychiatrischen Untersuchung vom 14. Dezember 2015 Beeinträchtigungen zumindest übertrieben dargestellt, wenn nicht sogar in einer eigentlichen Inszenierung vorgespielt habe. Die SVA Aargau habe dem Beschuldigten infolgedessen vom 1. Februar 2013 bis zum 28. Februar 2017 Invalidenleistungen in Höhe von insgesamt Fr. 162'655.00 ausbezahlt, obwohl ihm vor dem Hintergrund der nicht mehr eingeschränkten Erwerbsfähigkeit keine Invalidenleistungen zugestanden hätten (vorinstanzliches Urteil E. 5.2.7 ff.). -6-