5.3. Die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 51'809.45 (inkl. Fr. 3'704.10 MWSt) gehen einstweilen zu Lasten des Kantons Aargau. Abzüglich der an den früheren amtlichen Verteidiger mit Verfügung vom 11. Dezember 2019 bereits ausbezahlten Entschädigung von Fr. 15'762.10 bleibt noch ein Restbetrag von Fr. 36'047.35 (inkl. Fr. 2'577.20 MWSt) zu bezahlen. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Hälfte der gesamten Kosten für die amtliche Verteidigung, somit den Betrag von Fr. 25'904.70, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).