1.2. Mit Beschluss vom 10. Juni 2021 wies das Bezirksgericht Zofingen die Anklage zwecks Ergänzung des subjektiven Tatbestandselements der Absicht rechtswidriger Bereicherung in Bezug auf den Vorwurf in Anklageziffer I.2. an die Kantonale Staatsanwaltschaft zurück. 1.3. Am 22. Juni 2021 reichte die Kantonale Staatsanwaltschaft dem Bezirksgericht Zofingen die ergänzte Anklage ein. 2. Mit Urteil vom 4. November 2021 erkannte das Bezirksgericht Zofingen: