Somit ergibt sich ein gesamthaft um 11.45 Stunden reduzierter Aufwand von total 15.6 Stunden. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 75.00 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von gerundet Fr. 3'500.00 resultiert. - 36 -