nicht als wesentlich milder erscheinen liess. Zudem erstreckten sich die sexuellen Übergriffe über einen Zeitraum von sieben Monaten und fanden in ihrem Zuhause statt, was als besonders einschneidend zu werten ist. A. wurde mehrfach in ihrer physischen, psychischen sowie sexuellen Integrität beeinträchtigt. Unter diesen Gesichtspunkten erscheint mit der Vorinstanz eine Genugtuung von Fr. 7'000.00 als angemessen und kann nicht reduziert werden.