rechtfertigen. Es ist somit eine obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB auszusprechen. 4.4. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahren. Dem Gericht kommt bei der Festsetzung der Dauer ein grosser Ermessenspielraum zu. Der Beschuldigte hat mit der Verurteilung wegen mehrfacher versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung mehrere Straftaten erheblicher Schwere begangen, wofür er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren zu verurteilen ist. Ohne Geltung des Verschlechterungsverbots hätte das Obergericht eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren ausgesprochen.