Weitere Faktoren, welche sich strafmindernd oder straferhöhend auswirken könnten, sind nicht ersichtlich. Der Beschuldigte ist 27-jährig, ist türkischer Staatsbürger und lebt in der Türkei. Er ist geschieden und hat keine Kinder. Gemäss eigenen Angaben ist er aktuell nicht arbeitstätig, lebt bei seinen Eltern und es sei eine Verlobung in ungewisser Zukunft in Planung (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14 f.), seine persönlichen Verhältnisse erscheinen damit nicht besonders stabil. Somit erweist sich seine Strafempfindlichkeit als maximal durchschnittlich. Insgesamt wirkt sich die Täterkomponente neutral aus.