verbal als auch physisch erfolgte – zielgerichtet umzusetzen. Er hat ihr dabei auch Schmerzen in Form eines Brennens im Bereich der Vagina verursacht (UA act. 83) und sie blutete jeweils nach den Vorfällen. Durch dieses Verhalten hat der Beschuldigte die sexuelle Integrität und damit ein hochwertiges Rechtsgut von A. in massiver Weise verletzt, wobei es sich hierbei indessen um ein tatbestandsimmanentes Merkmal einer jeden Vergewaltigung handelt.