Verschulden vor, dass für dieses bei isolierter Betrachtung eine Strafe von über 180 Tagessätzen festzusetzen wäre. Insofern erweist sich auch für dieses Delikt einzig eine Freiheitsstrafe als zweckmässige und angemessene Sanktion und es ist zusammen mit der Strafe für die versuchten Vergewaltigungen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.