A. hat erwiesenermassen gegenüber dem Beschuldigten mehrfach ausreichend deutlich gemacht, dass sie die sexuellen Handlungen, nämlich das Eindringen mit den Fingern in ihre Vagina und den mehrfachen versuchten Geschlechtsverkehr, nicht wollte. Über ihre verbale und physische Gegenwehr hat sich der Beschuldigte aber bewusst mittels körperlicher Kraftentfaltung durch Festhalten ihrer Hände und Herunterziehen ihrer Unterhosen hinweggesetzt. Dies, um beim ersten Vorfall vom 11. oder 12. Januar 2018 mit den Fingern und bei den zehn weiteren Vorfällen zumindest versuchsweise mit seinem Penis in ihre Vagina eindringen zu können.