Der Beschuldigte war einerseits merkbar bemüht, das Sexualleben der ehemaligen Ehegatten als normal darzustellen, es sei ab dem Bezug der eigenen Wohnung alles «sehr normal» gewesen, auch das Sexualleben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17). Später räumte er jedoch ein, dass man den Geschlechtsverkehr nie habe zu Ende führen können (Protokoll Berufungsverhandlung S. 18) und schliesslich gab er an, dass es insgesamt vielleicht 3-4 Mal geklappt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20). Diese Aussagen wirken unkonstant und stellen Unstimmigkeiten in seiner Darstellung dar.