Bei seiner ersten Einvernahme war er sichtlich bedrückt und peinlich berührt, als er gefragt wurde, wo er seine Ehefrau überall geküsst habe (UA act. 125). Anlässlich der Berufungsverhandlung sprach er allgemein davon, dass es jeweils ein Vorspiel gegeben habe, dass sie sich aber danach verkrampft habe und man den Geschlechtsverkehr nicht habe vollziehen können. Dass A. den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe, habe man gemäss Angaben des Beschuldigten jeweils an ihrem Verhalten gemerkt und daran, dass sie gesagt habe, dass sie dies nicht wolle. Sie sei dann verkrampft gewesen und habe zuweilen auch begonnen zu weinen (UA act. 125, Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 ff.).