ohne ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gekommen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19). Er führte aus, dass es wegen dem fehlenden Geschlechtsverkehr keinen Streit gegeben habe, sondern lediglich wegen der Krankheit, sprich dem Vaginismus, und dem Stress und Druck, den sie sich deswegen gemacht habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19). Bei seiner ersten Einvernahme war er sichtlich bedrückt und peinlich berührt, als er gefragt wurde, wo er seine Ehefrau überall geküsst habe (UA act. 125).